Jährliche Unterweisungen sind im Kfz-Betrieb kein Formalakt, sondern ein wirksamer Baustein für Arbeitssicherheit und Prozesssicherheit. Wer Beschäftigte im Umgang mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeugen regelmäßig schult, reduziert Risiken, erfüllt Vorgaben und schafft Klarheit im Alltag.

Mit dem wachsenden Bestand an Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeugen steigen im Servicebetrieb auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Der vorliegende Beitrag ordnet ein, was die DGUV verlangt, für wen die Pflicht gilt und warum die jährliche Unterweisung mehr ist als ein Pflichttermin. Für Werkstätten und Autohäuser liegt der Nutzen in klaren Zuständigkeiten, weniger Fehlentscheidungen und einer besseren Absicherung im Tagesgeschäft.

Unterweisungspflicht bei Hochvolt- und Gasantrieben: Was Betriebe beachten müssen

Nach den vorliegenden Informationen fordert die DGUV, dass Beschäftigte regelmäßig für Gefahren durch Elektrizität und Gase sensibilisiert werden. Das betrifft nicht nur Fachkräfte, die direkt an Hochvolt- oder Gassystemen arbeiten, sondern auch Mitarbeitende, die solche Fahrzeuge bedienen, prüfen oder bewegen. Für Tätigkeiten im Umfeld von Hochvoltfahrzeugen ist die DGUV Information 209-093 maßgeblich. Sie behandelt elektrische Gefährdungen, die Identifikation von Antriebskomponenten und grundlegende Schutzmaßnahmen. Eine Unterweisung ist zwingend vor der Aufnahme von Arbeiten erforderlich, etwa beim Anschließen an Ladesäulen oder bei der Fahrzeugaufbereitung.

Bei Fahrzeugen mit Gasantrieb, insbesondere bei Wasserstoff, gilt das Regelwerk DGUV FBHM-099 (E/1E/1S). Dort stehen die physikalischen Eigenschaften der eingesetzten Gase, der Systemaufbau sowie das richtige Verhalten in Normal- und Störfällen im Mittelpunkt. Für den Betrieb heißt das: Es reicht nicht aus, auf Erfahrung zu vertrauen. Wer mit solchen Antrieben arbeitet, braucht spezifisches Grundwissen, damit aus Routine keine Fehleinschätzung wird.

Die Verantwortung für die Qualifizierung liegt laut Quelle bei Autohäusern und Servicebetrieben. Nach Angaben von Holger Mai, Global Business Manager Sustainability bei der TÜV Süd Akademie, muss die Sensibilisierung vor Tätigkeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Genau hier liegt der praktische Mehrwert: Eine sauber organisierte Unterweisung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen einheitlichen Wissensstand im Team. Das senkt das Risiko, dass einzelne Mitarbeitende bei gleichen Fahrzeugtypen unterschiedlich handeln.

Für die Umsetzung bietet der TÜV Süd digitale Schulungen über ein Unterweisungsportal an. Für Betriebe kann das den organisatorischen Aufwand reduzieren, weil Dokumentation und Wiederholung besser planbar werden. Besonders wichtig bleibt dabei der Grundsatz: Jährliche Unterweisung ist kein Ersatz für tägliche Sorgfalt, sondern ihre Voraussetzung. Wer im After Sales mit Hochvolt- oder Wasserstofffahrzeugen arbeitet, braucht klare Abläufe, verständliche Schutzregeln und einen wiederkehrenden Lernanlass. Das gilt umso mehr, wenn neue Modelle, neue Arbeitsschritte oder zusätzliche Fahrzeugbewegungen im Betrieb dazukommen.

Fazit

Für Werkstätten ist die zentrale Erkenntnis klar: Jährliche Unterweisungen zu Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeugen sind ein fester Bestandteil professioneller Arbeitssicherheit. Sie schützen Mitarbeitende, schaffen Verbindlichkeit und helfen, gesetzliche Anforderungen sauber zu erfüllen. Reflektieren Sie deshalb, ob alle relevanten Beschäftigten erfasst sind, ob die Inhalte zu ihren Tätigkeiten passen und ob die Wiederholung im Jahresrhythmus verlässlich dokumentiert wird. Machen Sie Kundenzentrierung zum festen Bestandteil Ihrer Serviceprozesse.

Quelle: Kfz-Betrieb